Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ed & Bradley GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln – in Ergänzung zu den §§ 305 ff. BGB – sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland („Verkäufer“/„Ed & Bradley“), und ihren Kunden („Käufer“/„Händler“), die Waren oder Leistungen des Verkäufers beziehen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen – unabhängig von der Vertriebsform –, insbesondere Bestellungen über den Online-Shop home.ed-bradley.de, über Schnittstellen/EDI/API-Anbindungen, Marktplatz Drittsysteme, sowie über E-Mail, Telefon, Schriftform oder im persönlichen Kontakt.
(2) Die Leistungen des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere der Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge (§§ 312 ff. BGB), finden keine Anwendung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Nur eine ausdrückliche, individuelle Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB) entfaltet insoweit Vorrangwirkung. Schweigen oder die vorbehaltlose Lieferung/Leistung stellt keine Anerkennung fremder AGB dar.
(4) Rangfolge/Vertragsarchitektur. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gilt folgende Reihenfolge:
- individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Side Letters, Rahmen- oder Lieferantenvereinbarungen),
- produktspezifische Leistungs- und Sicherheitsdatenblätter, technische Spezifikationen, Kennzeichnungs- und Compliance-Vorgaben des Verkäufers,
- diese AGB,
- dispositives Recht.
Zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere des öffentlichen Rechts (z. B. TabakerzG/TabakerzV, JuSchG, lebensmittel- und gefahrenstoffrechtliche Normen) – bleiben unangetastet.
(5) Territorialer Anwendungsbereich. Diese AGB gelten für in- und ausländische Geschäfte gleichermaßen. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen bleiben zwingende ausländische Verbraucherschutznormen mangels Verbrauchervertrags irrelevant; im Übrigen gehen zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften des Bestimmungsstaats vor, soweit sie zwingend Anwendung beanspruchen (ordre public).
(6) Elektronische Kommunikation/Textform. Rechtserhebliche Erklärungen, Anzeigen und Anzeigen von Mängeln des Käufers gegenüber dem Verkäufer bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht strengere Formvorschriften gelten. Der Verkäufer ist berechtigt, Erklärungen in elektronischer Form (E-Mail/Portal) abzugeben; der Zugang ist gewährleistet, sobald die Erklärung in den Machtbereich des Käufers gelangt.
(7) Dauerwirkung/Future Deals. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung i.S.v. § 305 Abs. 3 BGB für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien, ohne dass auf sie erneut verwiesen werden muss; jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(8) Sprachregel/Prävalenz. Vertragssprache ist Deutsch.
Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Kundigkeit; im Kollisionsfall gilt die deutsche Fassung.
(9) Branchenspezifika/Compliance-Vorbehalt. Für produktgruppenbezogene regulatorische Anforderungen (insbes. E-Zigaretten/Liquids mit oder ohne Nikotin, Verdampfer, Aromen, CBD-/Hanfprodukte, Süßwaren/ Getränke) gelten zusätzlich die in diesen AGB und in den produktspezifischen Unterlagen niedergelegten Compliance-, Kennzeichnungs- und Abgabevoraussetzungen.
Der Verkäufer behält sich vor, Geschäfte abzulehnen oder zu konditionieren, sofern gesetzliche oder behördliche Risiken bestehen.
§ 2 Registrierung und Zugangsvoraussetzungen
(1) Der Zugang zum Online-Shop der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen offen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft und die gewerbliche Verwendung der Waren jederzeit zu prüfen und Bestellungen bis zur erfolgreichen Verifikation zurückzuhalten oder abzulehnen.
(2) Für den Erwerb von Waren über den Online-Shop ist die vorherige Registrierung eines Händlerkontos erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das elektronische Portal des Verkäufers unter home.ed-bradley.de und setzt die vollständige, zutreffende und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher im Registrierungsprozess verlangter Daten voraus. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; der Verkäufer entscheidet nach freiem Ermessen über die Zulassung als gewerblicher Kunde.
Der Registrierungsantrag stellt kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern einen Antrag auf Begründung eines dauerhaften Vertragsverhältnisses zur Nutzung der Handelsplattform.
(3) Zur Freischaltung des Händlerkontos sind folgende Nachweise erforderlich:
- a) Gewerbenachweis (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug)
- b) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG oder entsprechende Steuernummer
- c) Altersnachweis gemäß § 10 Jugendschutzgesetz (vollendetes 18. Lebensjahr).
(4) Der Käufer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten einschließlich Passwörtern streng vertraulich zu behandeln, sie gegen unbefugte Nutzung zu sichern und Dritten keinen Zugriff auf sein Händlerkonto zu gewähren.
Der Käufer haftet für sämtliche unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass ein Missbrauch ohne sein Verschulden erfolgte.
Der Verkäufer ist berechtigt, Händlerkonten bei Verdacht des Missbrauchs oder unzulässiger Nutzung zu sperren und die Wiederherstellung erst nach eindeutiger Authentifizierung des berechtigten Kontoinhabers zu gestatten.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Die im Online-Shop unter home.ed-bradley.de sowie in sonstigen Preislisten, Katalogen oder elektronischen Medien dargestellten Produkte und Angebote stellen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung („invitatio ad offerendum“). Sämtliche Produktbeschreibungen, technischen Angaben, Abbildungen und Spezifikationen dienen ausschließlich der allgemeinen Produktinformation und begründen weder eine Beschaffenheits- noch eine Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB.
(2) Mit der Übermittlung einer Bestellung über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Kommunikationsform gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab (§ 145 BGB). Der Käufer ist an seine Bestellung für die Dauer von 7 Kalendertagen ab Eingang der Bestellung beim Verkäufer gebunden. Eingangsbestätigungen, die automatisiert elektronisch versandt werden, stellen keine Annahmeerklärung dar, sondern dienen ausschließlich der Bestätigung des ordnungsgemäßen Eingangs der Bestellung.
(3) Der Kaufvertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform (§ 126b BGB) oder durch die tatsächliche Auslieferung der Ware zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei
- a) fehlender Warenverfügbarkeit,
- b) Zweifeln an der Bonität oder Unternehmereigenschaft des Käufers,
- c) Überschreitung interner Kreditlimits, oder
- d) regulatorischen Beschränkungen (z. B. bei tabak-, nikotin- oder CBD-haltigen Produkten).
(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Etwaige Übersetzungen dienen der Verständlichkeit, begründet wird das Vertragsverhältnis jedoch allein auf Grundlage der deutschen Fassung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche vom Verkäufer ausgewiesenen Preise verstehen sich — sofern nicht ausdrücklich anders angegeben — als Nettopreise in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 1 UStG i.V.m. § 12 UStG), etwaiger Verbrauchsteuern (insbesondere nach dem Tabaksteuergesetz – TabStG für nikotin- bzw. flüssigkeitsbasierte Erzeugnisse) sowie Versand-, Verpackungs- und ggf. Gefahrgutkosten. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise laut Preisliste/Shop. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
(2) Preisänderungsvorbehalt. Der Verkäufer ist berechtigt, Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren außerhalb seines Einflussbereichs wesentlich ändern (u. a. Rohstoff-, Energie-, Transport-, Zoll- und Abgabenlast, Verbrauchsteuern nach TabStG sowie sonstige hoheitliche Belastungen). Für bereits abgegebene Angebote/Bestellungen gilt dies nur, sofern keine bindliche Annahme erfolgt ist; im Falle nachträglicher hoheitlicher Belastungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung (z. B. Steuer-/Abgabenerhöhungen) ist der Verkäufer zur Weitergabe berechtigt.
(3) Rechnungsstellung / elektronische Form. Rechnungen werden in elektronischer Form (§ 14 UStG) übermittelt; der Käufer erklärt hiermit seine Zustimmung. Abrechnungswährung ist EUR, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Fälligkeitstag ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung; mangels anderslautender Vereinbarung sind Forderungen sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Skonti oder Rabatte gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(4) Zahlungsarten. Zulässige Zahlungsarten sind: Vorkasse, Rechnung (nach gesonderter Freigabe), SEPA-Lastschrift, PayPal sowie Kreditkarte. Der Verkäufer kann einzelne Zahlungsarten für bestimmte Käufer, Warenkörbe, Länder oder Risikoklassen beschränken. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Käufer ein entsprechendes Mandat; die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann verkürzt auf mindestens einen Kalendertag vor Belastung erfolgen. Der Käufer hat für ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen; Rücklastschriftentgelte und Bankkosten infolge vom Käufer zu vertretender Umstände werden weiterbelastet.
(5) Zahlung auf Rechnung / Kreditlimit. Die Zahlungsart Rechnung setzt eine positive Bonitätsprüfung und die Einhaltung eines vom Verkäufer festgelegten Kreditlimits voraus. Der Verkäufer ist berechtigt, Kreditlimits herabzusetzen, auszusetzen oder die Zahlungsart zu widerrufen, wenn Tatsachen i.S.d. § 321 BGB (Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit) vorliegen oder Bonitätsauskünfte dies rechtfertigen.
(6) Bonitätsprüfung / Datenübermittung. Der Verkäufer ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte bei Auskunfteien (z. B. Creditreform, CRIF) einzuholen und hierfür die erforderlichen Kundendaten zu übermitteln; Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Auf dieser Grundlage kann der Verkäufer Lieferungen nur gegen Vorkasse erbringen, Bestellungen ablehnen oder Sicherheiten verlangen (§ 321 BGB).
(7) Zahlungsverzug. Gerät der Käufer in Verzug (§ 286 BGB), gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB i.V.m. § 247 BGB). Der Verkäufer ist berechtigt, die Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen sowie weiteren Verzugsschaden (§ 280 Abs. 1, 2 BGB) geltend zu machen. Während des Verzugs werden weitere Lieferungen zurückgestellt; gewährte Zahlungsziele, Rabatte und Boni entfallen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Teillieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
(8) Aufrechnung / Zurückbehaltung. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§§ 273, 320 BGB) stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abtretungsverbote in AGB des Käufers finden keine Anwendung.
(9) Zahlungsabwicklungskosten / Entgelte Dritter. Etwaige Gebühren aus der Nutzung bestimmter Zahlungsdienste können dem Käufer weiterbelastet werden, soweit gesetzlich zulässig (insb. keine unzulässigen Zuschläge i.S.d. Zahlungsdiensteaufsicht/PSD2 für verbotene Instrumente). Für unternehmensgebundene Karten oder rein gewerbliche Zahlungen bleibt eine Weitergabe transaktionsbezogener Kosten zulässig.
(10) Eigentumsvorbehalt / Unsicherheitseinrede (Verknüpfung). Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers (vgl. Ziffer 6). Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen zu suspendieren, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen (§ 321 BGB) und — nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist — vom Vertrag zurückzutreten.
(11) Steuern, Zölle, Verbrauchabgaben. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt der Käufer sämtliche anfallenden Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern und Gebühren des Bestimmungslandes, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Änderungen von Verbrauchsteuern (z. B. nach TabStG) oder vergleichbaren Abgabenregimen zwischen Vertragsschluss und Lieferung berechtigen den Verkäufer zur entsprechenden Anpassung des Rechnungsbetrags.
(12) Zahlungsadresse / Abtretung. Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte (z. B. Factor) abzutreten. In diesem Fall wird die Abtretung offengelegt; Zahlungen wirken nur bei Leistung an den jeweils mitgeteilten Zahlungsempfänger schuldbefreiend (§ 407 BGB).
§ 5 Lieferung und Versand
(1) Lieferungen erfolgen ab dem Lager der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über (§ 447 Abs. 1 BGB).
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr mit Bereitstellung und Anzeige der Abholbereitschaft auf diesen über.
(2) Lieferfristen und -termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, hoheitlicher Maßnahmen oder sonstiger, vom Verkäufer nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über eintretende Lieferverzögerungen informieren.
Fixtermine im Sinne des § 376 HGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind und die vollständige Vertragserfüllung nicht gefährden.
Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft und kann gesondert fakturiert werden. Verweigert der Käufer die Annahme ordnungsgemäß gelieferter Teillieferungen, so befindet er sich im Annahmeverzug mit den sich aus §§ 293 ff. BGB ergebenden Folgen.
(4) Versand, Verpackung und Gefahrgut. Die Auswahl des Versandweges und des Transportmittels erfolgt nach billigem Ermessen des Verkäufers (§ 315 BGB).
Der Versand erfolgt grundsätzlich über zugelassene Versanddienstleister und in geeigneter Transportverpackung.
Bei als Gefahrgut eingestuften Waren (insbesondere E-Liquids mit Nikotin, Aromen, Basen, Chemikalien oder sonstige nach ADR kennzeichnungspflichtige Produkte) erfolgt der Transport ausschließlich über zugelassene Gefahrgutspediteure unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sowie des Chemikaliengesetzes (ChemG).
Der Verkäufer ist berechtigt, Gefahrgutlieferungen aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen zu verweigern, zu stornieren oder auf gesonderte Frachtbedingungen umzustellen.
(5) Lieferort, Export und Zollabwicklung. Exportlieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, „Ex Works“ (Incoterms 2020) ab Lager Hallbergmoos. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken des Transports, einschließlich Ausfuhrabfertigung, Zollformalitäten, Steuern und Abgaben im Empfängerland.
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Import-, Zoll- und Verbrauchsteuerregelungen seines Landes einzuhalten und alle für die Einfuhr erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen oder Nachweise eigenverantwortlich zu beschaffen.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit des Weitervertriebs im Ausland; dies liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
(6) Annahmeverzug. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten, Versicherungsprämien, Rückfracht) zu verlangen (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB).
Ab dem Zeitpunkt der Annahmeverzögerung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 300 Abs. 2 BGB).
(7) Lieferverweigerung / Rücktritt. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die eine Gefährdung seiner Zahlungsansprüche begründen (§ 321 BGB), oder wenn Export-/Importbeschränkungen, Embargobestimmungen oder produktspezifische Verbote (z. B. nach TabakerzG, BtMG oder EU-Verordnungen) entgegenstehen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, Zinsen und Kosten, im Eigentum der Ed & Bradley GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“). Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich sämtlicher anerkannten Salden (§ 449 Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 HGB).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu verbinden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und keine wirtschaftliche Gefährdung seiner Leistungsfähigkeit (§ 321 BGB) vorliegt.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung, die die Sicherungsrechte des Verkäufers beeinträchtigt, ist unzulässig.
(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden (§§ 947 ff. BGB), so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Erfolgt die Verarbeitung der Vorbehaltsware (§ 950 BGB), wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers erfolgt und dieser an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache erlangt.
Der Käufer verwahrt das so entstehende (Mit-)Eigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware oder der aus ihrer Verarbeitung oder Verbindung entstehenden neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in voller Höhe, bei Miteigentum anteilig entsprechend dem Wertanteil des Verkäufers, an den Verkäufer ab (§ 398 BGB).
Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen.
Der Verkäufer kann diese Ermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Vermögensverfall gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen (z. B. Pfändung) ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum bzw. die Rechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen (§ 771 ZPO).
Die Kosten einer etwaigen Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) sowie aller zur Freigabe notwendigen Maßnahmen trägt der Käufer, soweit der Eingriff von ihm zu vertreten ist.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach angemessener Fristsetzung gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Verkäufer berechtigt, diese freihändig zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers nach Abzug angemessener Verwertungskosten angerechnet (§§ 367 ff. BGB).
(7) Erlischt der Eigentumsvorbehalt infolge Auslandsverbringung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eines fremden Rechts, so gilt vereinbart, dass an der gelieferten Ware die vom jeweiligen Recht zulässige, dem Eigentumsvorbehalt wirtschaftlich entsprechende Sicherung (z. B. Pfandrecht) begründet wird.
Der Käufer verpflichtet sich, an allen zur Begründung und Aufrechterhaltung solcher Rechte erforderlichen Handlungen unentgeltlich mitzuwirken.
(8) Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 7 Produktgruppen mit rechtlichen Beschränkungen
(1) Der Käufer verpflichtet sich, beim Bezug, der Lagerung, dem Inverkehrbringen und dem Weiterverkauf sämtlicher von der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) gelieferten Waren sämtliche einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und normativen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
- das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), einschließlich der Bestimmungen zur Produktzulassung, Inhaltsstoffmeldung, Verpackung, Kennzeichnung und Werbung;
- das Jugendschutzgesetz (JuSchG), insbesondere § 10 JuSchG (Abgabe- und Konsumverbot für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse an Minderjährige);
- das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) einschließlich der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 – LMIV sowie der einschlägigen Spezialverordnungen für Süßwaren, Getränke und aromatisierte Lebensmittel;
- das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Cannabisgesetz (CanG) sowie die EU-Hanfverordnung (EU) Nr. 1307/2013, soweit Cannabidiol (CBD)-, Hanf- oder THC-haltige Erzeugnisse betroffen sind;
- das Chemikaliengesetz (ChemG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, soweit Stoffe oder Gemische mit Gefährdungspotenzial (z. B. Nikotin, Propylenglykol, Aromen) vertrieben werden.
(2) Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass der von ihm durchgeführte Weitervertrieb, die Bewerbung und die Lagerung der Produkte rechtskonform erfolgen.
Er ist insbesondere verpflichtet,
- keine nikotin- oder CBD-haltigen Produkte an Minderjährige zu veräußern oder zu bewerben;
- sicherzustellen, dass sämtliche Produktverpackungen, Etiketten und Warnhinweise in der jeweils national geltenden Amtssprache und in vollständiger, gesetzeskonformer Form angebracht sind;
- bei grenzüberschreitendem Vertrieb sämtliche Import-, Zoll- und Produktsicherheitsvorschriften des Bestimmungslandes zu beachten;
- keine gesundheitsbezogenen Aussagen, Wirkversprechen oder arzneilichen Indikationen zu verwenden, soweit hierfür keine arzneimittelrechtliche Zulassung oder wissenschaftliche Validierung besteht;
- sämtliche melde- und registrierungspflichtigen Produkte (z. B. E-Zigaretten, Liquids) vor dem Inverkehrbringen bei der gemeinsamen EU-Datenbank (EU-CEG) gemäß § 25 TabakerzG zu registrieren.
(3) Der Käufer haftet für sämtliche aus einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb der vom Verkäufer gelieferten Waren resultierenden Schäden, Bußgelder, Aufwendungen und Rechtsfolgen in eigener Verantwortung und stellt den Verkäufer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Sanktionen oder Verfolgungsmaßnahmen frei (§ 257 BGB).
Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung (§ 249 BGB).
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, den Verkauf, die Belieferung oder die Freischaltung einzelner Produktgruppen (insbesondere nikotin-, CBD- oder cannabisbezogene Erzeugnisse, Aromen, Basen, chemische Substanzen oder Gefahrstoffe) an bestimmte Käufer ganz oder teilweise abzulehnen, auszusetzen oder von zusätzlichen Nachweisen abhängig zu machen, wenn rechtliche Risiken, regulatorische Unsicherheiten, unvollständige Nachweisdokumente oder Anhaltspunkte für einen rechtswidrigen Weitervertrieb bestehen.
Ein Anspruch auf Belieferung bestimmter Produktgruppen besteht nicht.
(5) Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Anforderung sämtliche zur Compliance- und Sorgfaltsprüfung erforderlichen Unterlagen (z. B. Gewerbenachweise, Transportgenehmigungen, Nachweise der Altersverifikation oder Registrierungsbestätigungen) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Auslieferung bis zum Eingang der Nachweise zurückzuhalten (§ 320 BGB).
(6) Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften straf- oder bußgeldbewehrt sein können (§§ 40 ff. TabakerzG, §§ 28 ff. JuSchG, §§ 95 ff. BtMG, § 39 LFGB).
Der Käufer erkennt diese Risiken ausdrücklich an und verpflichtet sich, sämtliche relevanten Mitarbeiter, Subhändler und Distributionspartner rechtskonform zu instruieren und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.
§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist (§ 377 Abs. 1 HGB). Diese Pflicht erstreckt sich insbesondere auf die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit der Bestellung, ihre äußere Unversehrtheit, Stückzahl, Spezifikation, Kennzeichnung sowie auf etwaige erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen.
(2) Offene Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Empfang der Ware, schriftlich (Textform gemäß § 126b BGB ausreichend) gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die erst im Verlauf der weiteren Untersuchung erkennbar werden, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen ab Feststellung, anzuzeigen.
Unterbleibt eine rechtzeitige oder formgerechte Rüge, gilt die Ware in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB), und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
(3) Eine Mängelrüge hat eine detaillierte Beschreibung des behaupteten Mangels, ggf. mit Fotodokumentation, Chargenangaben, Artikelnummern und Lieferdatum zu enthalten.
Rücksendungen dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen; unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
(4) Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt,
- eine Ersatzlieferung mangelfreier Ware,
- eine Nachbesserung (§ 439 Abs. 1 BGB), oder
- eine Gutschrift in Höhe des Minderwerts der betroffenen Ware vorzunehmen.
Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und auf Verlangen die beanstandete Ware zur Überprüfung am Sitz des Verkäufers bereitzustellen.
Verweigert der Käufer die Untersuchung oder erschwert diese schuldhaft, entfällt die Gewährleistung.
(6) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, ebenso wenig bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Veränderungen an der Ware, mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Handhabung oder Eingriffen durch Dritte.
(7) Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 445a BGB sind ausgeschlossen, soweit die gelieferte Ware nach ihrer Art oder Beschaffenheit nicht für den Weiterverkauf an Verbraucher bestimmt war oder der Käufer die Ware verändert, umverpackt, weiterverarbeitet oder ohne Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungsvorschriften weitervertrieben hat.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB) oder soweit das Gesetz gemäß § 479 BGB (Rückgriffsansprüche) längere Fristen zwingend vorschreibt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 ff. BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder die Haftung in Ziffer 9 dieser AGB ausdrücklich eröffnet ist.
(10) Reklamationen aufgrund sensorischer Eigenschaften (z. B. Geschmack, Farbe, Geruch) sind keine Sachmängel im Rechtssinne, sofern die Ware die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Zusammensetzung erfüllt. Gleiches gilt für produktionsbedingte Schwankungen innerhalb der handelsüblichen Toleranzen.
(11) Im Falle einer vom Verkäufer vorgenommenen Ersatzlieferung oder Nachbesserung beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen; die ursprüngliche Frist wird lediglich bis zur Beendigung der Nacherfüllung gehemmt (§ 203 BGB).
§ 9 Haftung
(1) Die Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) haftet dem Käufer gegenüber nur für Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust, Rechtsverfolgungskosten oder sonstige Vermögensschäden ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Schäden aus fehlerhafter oder verspäteter Lieferung, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor oder eine Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) wurde ausdrücklich übernommen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absätzen (1) bis (3) gelten nicht,
- soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder anderen spezialgesetzlichen Vorschriften,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB),
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 BGB,
- sowie bei Ansprüchen des Käufers nach §§ 1, 4 ProdHaftG.
(5) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Haftung für fremdverursachte Lieferverzögerungen oder Störungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Transportsperren, Streiks, Embargos, Pandemien, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen oder sonstige, vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffer 13 („Höhere Gewalt“) bleiben unberührt.
(7) Für etwaige Rückrufaktionen, behördliche Untersagungen oder Warnungen, die auf ein Verhalten oder eine Pflichtverletzung des Käufers zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer nicht. Der Käufer trägt sämtliche daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen sowie die Verantwortung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (§§ 439 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB).
(8) Beweislastumkehr. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers wird nicht begründet. Der Käufer trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen eines Mangels, den Schadenseintritt sowie das Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
(9) Im Falle einer vom Verkäufer verursachten Pflichtverletzung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn (§ 195 BGB i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB), es sei denn, gesetzliche Vorschriften schreiben zwingend längere Fristen vor.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) erfolgt ausschließlich im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 – DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und – soweit anwendbar – des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG).
Die jeweils aktuelle und verbindliche Datenschutzerklärung ist dauerhaft abrufbar unter https://home.ed-bradley.de/datenschutz und wird Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.
(2) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder auf einer gesetzlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) beruht.
Darüber hinaus kann eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers oder Dritter erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), insbesondere zur Bonitätsprüfung, Betrugsprävention, Sicherung des Zahlungsverkehrs, zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche oder zum Schutz der IT- und Datensicherheit.
(3) Der Käufer erklärt sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung seiner Unternehmens-, Kontakt- und Vertragsdaten zur internen Auftragsbearbeitung, Rechnungsstellung, Bonitätsprüfung, Altersverifikation (§ 10 JuSchG), Logistik- und Versandabwicklung sowie ggf. zur Erfüllung behördlicher Nachweis- oder Meldepflichten (z. B. nach TabakerzG, ChemG, BtMG, CanG) einverstanden. Empfänger dieser Daten können neben internen Mitarbeitern auch Dienstleister (z. B. Zahlungs-, Logistik-, IT- und Bonitätsdienstleister) sein, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO tätig werden.
Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung besteht.
(4) Der Verkäufer ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere Zugriffskontrollen, Verschlüsselungsverfahren, Pseudonymisierung, Backup- und Berechtigungskonzepte. Mitarbeiter des Verkäufers sind gemäß Art. 29 DSGVO und § 53 BDSG auf die Vertraulichkeit verpflichtet.
(5) Der Käufer hat als betroffene Person sämtliche Rechte nach den Art. 15 bis 22 DSGVO, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Entsprechende Anträge sind an datenschutz@ed-bradley.de zu richten.
Darüber hinaus steht dem Käufer ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO zu.
(6) Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Käufers an Drittländer außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nur zu übermitteln, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau (Art. 45 DSGVO) besteht oder geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO) vereinbart wurden.
Der Käufer wird hierüber in der Datenschutzerklärung gesondert informiert.
(7) Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere von Endkunden, Mitarbeitern oder Ansprechpartnern) ausschließlich im Einklang mit der DSGVO zu verarbeiten und den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem datenschutzwidrigen Verhalten des Käufers resultieren.
§ 11 Werbung, Marken- und Schutzrechte
(1) Sämtliche durch die Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) bereitgestellten Marken, Handelsnamen, Logos, Designs, Produktbilder, Beschreibungen, Texte, Daten, Preislisten, grafische Elemente sowie sonstige geschäftliche Kennzeichen und geistige Schöpfungen sind urheberrechtlich (§§ 2 ff. UrhG), markenrechtlich (§§ 4 ff. MarkenG), designrechtlich (§§ 1 ff. DesignG) oder wettbewerbsrechtlich (§§ 3 ff. UWG) geschützt. Jegliche Verwendung dieser Schutzrechte zu eigenen kommerziellen Zwecken, insbesondere im Rahmen von Werbung, Online-Listings, Social-Media-Posts, Printmaterialien, Messeauftritten oder Produktdarstellungen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers (§ 31 Abs. 5 UrhG).
(2) Eine stillschweigende Lizenz, Nutzungserlaubnis oder Übertragung von Marken-, Urheber- oder Designrechten wird durch die Lieferung von Waren oder durch die Nutzung der Online-Plattform nicht begründet.
Jede nicht ausdrücklich genehmigte Nutzung stellt eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 14, 15 MarkenG, §§ 97 ff. UrhG und §§ 8 ff. UWG dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle unautorisierter Nutzung von Schutzrechten oder Werbemitteln Unterlassung, Schadensersatz und Auskunftserteilung zu verlangen (§§ 97, 101 UrhG, § 19 MarkenG).
(3) Der Käufer erhält auf Antrag und nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Verkäufer ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an ausgewählten Bild-, Text- oder Markenelementen für die ausschließliche Verwendung im eigenen Vertriebskanal(z. B. Webshop, Katalog, Fachhandel).
Jede Änderung, Entstellung, Nachbildung oder Verfälschung der durch Ed & Bradley bereitgestellten Materialien ist untersagt.
Nach Widerruf oder Beendigung der Geschäftsbeziehung hat der Käufer sämtliche genutzten Materialien unverzüglich zu löschen oder auf Verlangen herauszugeben.
(4) Der Käufer verpflichtet sich, bei der Bewerbung, Präsentation oder Weiterveräußerung nikotinhaltiger, tabakverwandter oder CBD-haltiger Produkte die jeweils geltenden gesetzlichen Werbe-, Präsentations- und Abgabebeschränkungen strikt einzuhalten, insbesondere:
- die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG), der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) sowie der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU,
- die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere §§ 3, 5, 7, 8 UWG,
- das Jugendschutzgesetz (JuSchG) (§ 10 JuSchG – Abgabeverbot an Minderjährige),
- sowie die einschlägigen Verordnungen zum Gesundheits-, Warn- und Verpackungsschutz (insbesondere Bildwarnungen, Beipackzettel, Verpackungsgröße, Nikotingehalt, Inhaltsstoffdeklaration).
(5) Unzulässig ist insbesondere jede Form der öffentlichen Werbung für nikotinhaltige oder tabakverwandte Produkte in
- Fernsehen, Rundfunk, Internet (ausgenommen B2B-Kommunikation),
- sozialen Netzwerken, Außenwerbung, Sponsoring, Events, Promotions oder Produktplatzierungen, soweit diese gegen § 19 TabakerzG, Art. 13 Tabakproduktrichtlinie oder § 22 TabakerzV verstoßen.
Der Käufer haftet allein für die Einhaltung dieser Bestimmungen und verpflichtet sich, den Verkäufer von sämtlichen behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern oder Abmahnungen, die aus einer rechtswidrigen Werbemaßnahme resultieren, freizustellen (§ 257 BGB).
(6) Der Käufer darf Marken, Namen oder Kennzeichen des Verkäufers weder als eigene Domain, Social-Media-Handle, Unternehmensbezeichnung oder Werbeschlagwort verwenden, noch in einer Weise, die geeignet ist, eine geschäftliche, organisatorische oder gesellschaftsrechtliche Verbindung mit dem Verkäufer vorzutäuschen.
(7) Sämtliche durch den Käufer erstellten Werbematerialien, Produktbeschreibungen oder bildlichen Darstellungen, die sich auf Produkte des Verkäufers beziehen, sind vor Veröffentlichung auf Verlangen des Verkäufers zur Freigabevorzulegen.
Der Verkäufer kann eine Anpassung oder Untersagung verlangen, sofern die Darstellung irreführend, rechtlich bedenklich oder rufscharf schädigend ist (§§ 3, 5, 6 UWG).
(8) Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigen den Verkäufer,
- die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden,
- weitere Lieferungen oder Freischaltungen auszusetzen,
- sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend zu machen (§§ 14, 19 MarkenG, §§ 97 ff. UrhG).
§ 12 Rückrufpflichten und Compliance
(1) Der Käufer verpflichtet sich, die von der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) gelieferten Produkte nach dem Stand der Technik und unter Beachtung aller einschlägigen Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorschriften zu handhaben, zu lagern und zu vertreiben. Er ist insbesondere verpflichtet, die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), der Tabakerzeugnisgesetzgebung (TabakerzG/TabakerzV), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), der Chemikaliengesetzgebung (ChemG/GefStoffV) sowie etwaiger EU-Verordnungen zur Marktüberwachung (insb. VO (EU) 2019/1020) zu beachten.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm
- tatsächliche oder mögliche Sicherheitsmängel, Qualitätsabweichungen, Produktfehler, Kennzeichnungsmängel oder
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder sonstige Unregelmäßigkeiten bei den gelieferten Waren bekannt werden oder begründete Anhaltspunkte dafür bestehen.
Dies gilt auch bei Hinweisen Dritter, Kundenreklamationen, behördlichen Anfragen oder Marktüberwachungsmaßnahmen.
(3) Der Käufer verpflichtet sich, bei der Aufklärung, Analyse und Risikobewertung etwaiger Sicherheitsmängel oder Regelverstöße aktiv mitzuwirken und dem Verkäufer sämtliche relevanten Informationen, Dokumente und Proben unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dazu zählen insbesondere Chargennummern, Lagerbestände, Vertriebsketten, Kundenlisten und Liefernachweise.
(4) Wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnung oder auf freiwilliger Basis ein Rückruf, Vertriebsstopp oder öffentliche Warnung erforderlich (§ 6 ProdSG, § 25 TabakerzG, Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002), so hat der Käufer sämtliche zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückführung der betroffenen Ware sicherzustellen und aktiv zur Gefahrenabwehr beizutragen.
Hierzu zählen insbesondere:
- sofortige Information sämtlicher nachgelagerter Abnehmer,
- Sperrung betroffener Bestände,
- Dokumentation der Rückführungsquote,
- und – sofern erforderlich – Veröffentlichung von Warnhinweisen in Abstimmung mit dem Verkäufer.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, Ed & Bradley bei der Kommunikation mit Behörden (z. B. Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL, Marktüberwachungsbehörden der Länder, Zoll, Bundesnetzagentur) und bei der Abwicklung von Rückrufen oder Gefahrenanalysen in vollem Umfang zu unterstützen.
Dies umfasst auch die Bereitstellung aller Dokumentationsunterlagen, Prüfberichte und Nachweise gemäß § 6 Abs. 5 ProdSG sowie der einschlägigen produktrechtlichen EU Verordnungen.
(6) Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für sämtliche aus einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Produktsicherheit resultierenden Schäden, Bußgelder, Kosten oder Reputationsschäden.
Er stellt den Verkäufer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Kosten für Rückrufaktionen, Prüfungen oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei (§ 257 BGB), soweit die Ursache der Maßnahme im Verantwortungsbereich des Käufers liegt.
(7) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen an den Käufer ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verweigern, wenn tatsächliche oder rechtliche Anhaltspunkte für eine Verletzung von Produktsicherheits-, Compliance- oder Meldepflichten durch den Käufer bestehen, oder wenn behördliche Ermittlungen gegen diesen eingeleitet wurden.
Eine Haftung des Verkäufers für daraus resultierende Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen.
(8) Der Käufer verpflichtet sich, ein internes Compliance- und Rückverfolgungssystem vorzuhalten, dass eine eindeutige Zuordnung jeder gelieferten Charge zu Lager-, Produktions- und Vertriebsvorgängen ermöglicht (Chargenrückverfolgung nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002).
Auf Verlangen hat der Käufer die Rückverfolgbarkeit der Ware innerhalb von zwei (2) Werktagen nachzuweisen.
(9) Soweit der Käufer als Inverkehrbringer oder Importeur im Sinne des § 2 Abs. 12 ProdSG agiert, übernimmt er sämtliche daraus resultierenden gesetzlichen Pflichten, einschließlich Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten. Der Verkäufer bleibt berechtigt, die Erfüllung dieser Pflichten stichprobenartig zu überprüfen oder Nachweise hierüber anzuordern.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Begriff und Rechtsfolge.
Ereignisse höherer Gewalt sind alle unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“), liegenden Umstände, die trotz Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können und die die Erfüllung vertraglicher Pflichten ganz oder teilweise verhindern, wesentlich erschweren oder unzumutbar verzögern.
Hierzu zählen insbesondere:
- Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Unwetter, Brand, Explosion,
- Epidemien, Pandemien und seuchenrechtliche Maßnahmen,
- Krieg, Terrorakte, Aufstände, Sabotage, Embargos, Sanktionen, Handelsbeschränkungen,
- Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Transport- und Hafensperren, Verkehrs- oder Energieausfälle,
- Rohstoff- oder Materialknappheit, Ausfall von Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Ein- oder Ausfuhrverbote,
- gesetzliche Verkaufsverbote oder Betriebsstilllegungen, sowie vergleichbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigen.
§ 13 Höhere Gewalt
(2) Befreiung von Leistungspflichten.
Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, ist der Verkäufer für die Dauer und im Umfang der Behinderung von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht (§ 275 Abs. 1 BGB).
Besteht die Behinderung länger als dreißig (30) Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB).
Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben hiervon unberührt und werden nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen abgerechnet.
(3) Pflichten bei Eintritt höherer Gewalt.
Die von einem Fall höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, über Art, Beginn, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses schriftlich zu informieren.
Beide Parteien sind verpflichtet, die Auswirkungen des Ereignisses nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu minimieren und sich über angemessene Gegenmaßnahmen (z. B. Ersatzlieferungen, alternative Transportwege, geänderte Bezugsquellen) abzustimmen.
(4) Dauerhafte Leistungshindernisse.
Wird infolge höherer Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB) oder ist die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses einer Partei unzumutbar (§ 313 BGB), so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadensersatz, Vertragsstrafen oder sonstige Sanktionen bestehen in diesen Fällen nicht.
(5) Verzug und Lieferstörungen.
Solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, gilt eine etwaige Lieferverzögerung nicht als Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB).
Bereits angekündigte Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
Soweit die Beschaffung der Ware infolge höherer Gewalt wesentlich erschwert oder unmöglich ist, hat der Verkäufer das Recht, die Belieferung anteilig zu kürzen oder – bei dauerhafter Unmöglichkeit – von der Lieferverpflichtung endgültig entbunden zu werden.
(6) Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Führen Ereignisse höherer Gewalt zu einer schwerwiegenden Störung des vertraglichen Gleichgewichts, die von keiner Partei vorhersehbar war, kann jede Partei eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB verlangen. Kommt eine einvernehmliche Lösung
binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung nicht zustande, kann jede Partei den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Keine Haftung.
Eine Haftung des Verkäufers für Schäden, Kosten, Mehraufwendungen oder entgangene Gewinne, die unmittelbar oder mittelbar aus einem Ereignis höherer Gewalt resultieren, ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden oder Produktionsausfälle beim Käufer oder dessen Kunden.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Ed & Bradley GmbH & Co. KG, Hauptstraße 36, 85399 Hallbergmoos, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Ed & Bradley“) und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) sowie kollisionsrechtlicher Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen könnten (Art. 3, 6 Rom-I-Verordnung).
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich Wechsel-, Scheck- und Deliktsansprüchen, der Sitz des Verkäufers in 85399 Hallbergmoos, Deutschland(§ 38 Abs. 1, 2 ZPO).
Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonst zuständigen Gericht zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere Lieferung, Leistung und Zahlung, ist – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – ebenfalls der Geschäftssitz des Verkäufers in Hallbergmoos.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsdokumente dienen ausschließlich der Verständlichkeit; im Zweifel ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und rechtlich verbindlich.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt (§ 306 BGB).
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Regelungsziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Entsprechendes gilt, falls sich diese AGB als lückenhaft erweisen sollten. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien sowie dem Sinn und Zweck dieser AGB entspricht (§ 157 BGB i.V.m. § 242 BGB).
(3) Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln findet nicht statt, sofern dies zu einer inhaltlichen Verschiebung der vertraglichen Risikoverteilung führen würde oder die Regelung wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verletzt (§ 306 Abs. 2 BGB).